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Rechtsnatur von Income Trusts und Haftung

Die Unternehmensbeteiligung wird als Trust unter Lebenden (inter vivos trust) begründet. Die Anleger sind die Treugeber (unitholders), welche einen Treuhänder (trustee) mit der Vermögensverwaltung beauftragen. Der Treuhänder kauft Unternehmensbeteiligungen und Gesellschafterdarlehen eines mittelständischen Unternehmens (mittelbare Unternehmensbeteiligung). Der Treuhänder engagiert eine hauptamtliche (internes Management) oder eine Teilzeit-Geschäftsleitung (externes Management) je nach dem Geschäftsumfang des Trust. In der Treuhandvollmacht ist geregelt, in welcher Weise und in welchem Umfang der Treuhänder Verbindlich k eiten für die Gesellschaft und die Gesellschafter begründen darf. Die Rechtsform des Trust ist eine BGB-Gesellschaft, deren Haftungsumfang nicht in Handelsregister eingetragen ist. De jure haften die Treugeber für die Verbindlich keiten der Gesellschaft und die Auslagen des Treuhänders. In der Treuhandvollmacht ist jedoch geregelt, dass der Treuhänder k eine Verbindlichkeiten und keine Auslagen begründen darf, welche zu einer persönlichen Haftung der Gesellschafter (Objekthypotheken) führen. Für Auslagenersatz darf nur das Vermögen der Gesellschaft herangezogen werden. Gegenwärtig sind auf Verlangen der Pensionskassen Gesetzgebungsverfahren in den verschiedenen k an. Bundesstaaten in Vollzug, um die Haftung der Treugeber von Income Trusts derjenigen von Aktionären gleichzustellen. In einer gutachterlichen Stellungnahme stellt die Rating Agentur Dominion Bond Rating Service fest, dass die Frage der p.H. k eine Angelegenheit der Sorge für die Anleger sein sollte.

 

Anmerkung: Die Grundstruktur des Trust ist schon in der Haager Konvention geregelt: “Der Trust ist ein Rechtsverhältnis, bei dem bestimmte Güter auf einen Treuhänder übertragen werden, die dieser für dritte (Treugeber) für einen bestimmten Geschäftszweck verwalten soll. Eine Rechtspersönlichkeit gibt es nicht. Allein der Treuhänder ist aktiv- u. passiv legitimiert, für den Trust zu handeln. Obwohl es eine Spaltung des Eigentums am Trust und am Vermögen gibt, steht das wirtschaftliche Eigentum am Vermögen den Treugebern zu“. Im StEntlG 1999/2000/2002 wurde der Begriff Trust aus dem Gesetzentwurf gestrichen und durch die nachfolgende Definition ersetzt: Vermögensmasse des ausländischen Rechts, deren Zweck auf die Bindung eines Vermögens gerichtet ist. (Näheres: Der internationale Trust als Instrument der Vermögensnachfolge von Jörg Verstl, Berlin 2002,Erich Schmidt Verlag, ISBN 3-503-05740-0)

 

CIPREC

Canadian Institute of Public and Private Real Estate Companies

Bundesstaat Ontario verabschiedet in III Lesung TRUST BENEFICIARIES LIABILITY ACT,2004

 

Toronto,16.Dezember 2004-Treugeber von Income Trusts werden nun dieselbe Haftungsbegrenzung wie Aktionäre einer Kapitalgesellschaft haben,nachdem ein neues Gesetz in Ontario in dritter Lesung verabschiedet wurde.Der „Trust Beneficiaries Liabilities Act“,welcher heute in der Ontario Legislative verabschiedet wurde,schreibt fest,dass „Begünstigte eines Trust nicht als Privatpersonen haftbar sind für irgendeine Handlung,Unterlassung,Verpflichtung des Trust oder von dessen Treuhändern,falls die Handlung,Unterlassung,Verpflichtung (in Zukunft)entsteht.“Das Gesetz wurde angesichts der laufenden Diskussion über die Rechtsnatur von Trusts  eingeführt und der entfernt liegenden Möglichkeit,dass ein Gericht einzelne Privatinvestoren in Trusts für Handlungen des Trusts haftbar machen könnte.

 

Die Verabschiedung des Gesetzes „Trust Beneficiaries Liability Act“bringt ein Ende der theoretischen Debatte über die Haftungsbegrenzung bei Trusts.Die Regierung ist anbefohlen etwas zu unternehmen,um Investoren zu beschützen,sagt Herr Edward Sunshine,QC,Präsident und CEO von Rio Can REIT,dem grössten REIT Kanadas.Nachdem nun alle früher angegebenen Punkte gelöst sind,hoffen wir,dass Standard&Poors/TSX nun ein frühes und günstiges Plazet geben werden zum Einbeziehen der Trusts in den S&P/TSX Index.Das Gesetz tritt in Kraft,nachdem es die „Köngl.Beipflichtung“ gefunden hat.

 

Der Druck liegt nun auf British Columbia nachzufolgen oder es werden einige B.C.Trusts nach Ontario umziehen,um ihre Treugeber zu schützen,sagt Michael Brooks,der Executive Director von CIPPREC,welcher die Bewegung für die Gesetzgebung in Ontario anführte.

 

Einige institutionelle Anleger hatten Bedenken hinsichtlich der potentiellen Haftung,wie entfernt auch immer,und wollten nicht in Income Trusts investieren.Das Gesetz wird diese Bedenken nun zersteuen für sowohl institutionelle als auch private Investoren.

 

CIPPREC ist eine bundesweite gewerbliche Immobilienvereinigung,welche die grössten Eigentümer und Entwickler von Immobilien umfasst inkl.REIT,börsennotierten grossen Gesellschaften,Banken,Brokerhäuser,Gesellschaften der königl.Krone,Investmentdealer, Lebensversicherer und Pensionskassen.CIPPRECS Mitglieder besitzen gegenwärtig Immobilien im Wert von 80 Mrd CAD,welche in den grossen Zentren Kanadas gelegen sind.CIPPREC repräsentiert die Meinung der Branche gegenüber allen Regierungsebenen hinsichtlich gesetzgeberischer und regulativer Massnahmen und erforscht Veränderungen,welche ihre Mitglieder betreffen könnten.CIPPREC entwickelt,veröffentlicht und unterhält bundesweite Immobilienstandards für das Rechnungswesen,Vermietung und Telekommunikation und ist der Hauptinitiator von bundesweiten Immobilienkonferenzen.

 

Übersetzung Dr.H.Rölle 07.03.2005 ohne Gewähr

 

Income Trusts und REIT werden Bestandteil des S&P/TSX Allgemeinen Aktienindex

Anlagesektor erlangt allgemeine Anerkennung

Toronto,26.Januar ,2005.Heute gab Standard&Poors bekannt,dass Income Trusts und REIT in den allgemeinen S&P/TSX Aktienindex aufgenommen werden,wodurch sich ein mehr repräsentativer Aktienindex ergibt.Bisher waren Income Trusts in drei separaten Indizes gelistet nämlich im S&P/TSX Capped Income Trust Index,im S&P/TSX Capped Energy Trust Index und im S&P/TSX Capped REIT Index.Wie lange erwartet durch den Income Trust Anlagesektor,wird dieseAnkündigung zu einem beträchtlichen Investment von institutionellen Anlegern in Income Trusts und REIT führen,welche im S&P/TSX Allgemeinen Aktienindex gelistet sind.Diese Ankündigung ist ein Anerkenntnis und Bestätigung der Bedeutung des „Income Fund“Sektor im kanadischen Kapitalmarkt,sagt Margret Lefebvre,Executive Director des kan.Verbandes der Income Trusts.

 

S&P schätzte in ihrer Untersuchung vom Oktober 2004,dass diese Einbeziehung in den Index zu 56 neuen Indexunternehmen führen wird,was 8% der gesamten Börsenkapitalisierung des gegenwärtigen S&P/TSX-Index darstellen wird.Zum 21.Januar 2005,stellen die Income Trusts einen Börsenwert von 123 Mrd CAD dar verteilt über 175 Emittenten,von denen 26 Real Estate Investment Trusts sind mit einem Börsenwert von 18 Mrd CAD.

 

Dies ist eine positive Entwicklung für REITs und Income Trusts in Ontario,und natürlich Kanada.“Nachdem die lang bestehenden Zweifel an der begrenzten Haftung bei Income Trusts durch die Rechtskraft des „Ontario Trust Beneficiaries Liability Act“ beseitigt sind sowie ähnlicher Gesetzgebung in Alberta,Quebec,hoffen wir,dass diese Ankündigung durch S&P Investoren dazu bewegen wird,den dynamischen und wachsenden Income Trust und REIT Sektor als Teil ihres Investmentportfolios zu betrachten,sagt Michael Brooks,Executive Director des Canadian Institute of Public and Private Real Estate Companies(CIPPREC).

 

CAIF und CIPPREC danken Standard & Poors für die Gelegenheit,an dem Konsultierungsverfahren teilgenommen zu haben und betrachten dies als wichtigen Meilenstein.Es ist uns bewusst,dass S&P und die TSX ein sehr professionelles und transparentes Verfahren geführt haben,das zu dieser Entscheidung führte.Allen Gesichtspunkten wurde Gelegenheit zum Gehör gegeben und jede Ansicht wurde voll respektiert,sagt Herr Steven Rotz,Vizepräsident der CAIF.

 

Canadian Insitute of Public and Private Real Estate Companies

Canadian Association of Income Funds

Im Jahr 2003 gründeten die Führer der grössten kanadischen Income Funds die CANADIAN ASSOCIATION OF INCOME FUNDS(CAIF).CAIF verfolgt das Ziel,die Income Funds zu repräsentieren und die Interessen ihrer Mirglieder zu verfolgen.

 

Übersetzung Dr.H.Rölle,Buchholz,den 07.03.2005(ohne Gewähr) 

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